Erläuterungen zur Fernwärme

Nach Wirksamwerden der Preisänderungsformel haben uns als CDU-Fraktion Nachfragen erreicht, wie die einzelnen Bestandteile der Formel entwickelt worden sind.

Wir haben diese Fragen zum Anlass genommen, eine Erläuterung zur Preisänderungsformel zu erarbeiten und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wahlstedt nachfolgend zur Verfügung zu stellen.

Fernwärmeversorgung in Wahlstedt – neue Preisformel für den Arbeitspreis

Bereits in den 1930er-Jahren wurde ein Fernwärmenetz in Wahlstedt aufgebaut und ab den 1950er-Jahren deutlich erweitert. Derzeit bestehen rund 1.100 Verbrauchstellen, die rund 38.000 MWh Wärme abnehmen. Die Netzverluste betragen rund 14.000 MWh.

Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels verschiedener Energieträger in den Heizkesseln bzw. den BHKWs, hinzu kommt die Einspeisung von Biowärme von einem mit Biogas aus der Biogasanlage Fehrenbötel betriebenen BHKW.

Die Anteile der verschiedenen Energieträger lagen im Jahr 2021 bei:

  • Erdgas 51%
  • Biowärme 14%
  • Biogas 17%
  • Bioerdgas 18%

Diese Erzeugungsstruktur ist dann auch die Grundlage für die Gestaltung der neuen Preisformel. Soweit Fernwärmeversorgungsunternehmen für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung und für die Versorgung mit Fernwärme Vertragsmuster oder Vertragsbedingungen verwenden, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind (allgemeine Versorgungsbedingungen), gelten die Vorschriften der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“.

In § 24 Absatz 4 dieser Verordnung ist festgelegt, dass Preisänderungsklauseln nur so ausgestaltet sein dürfen, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Dabei müssen sie die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. Bei Anwendung der Preisänderungsklauseln ist der prozentuale Anteil des die Brennstoffkosten abdeckenden Preisfaktors an der jeweiligen Preisänderung gesondert auszuweisen.

Was bedeutet das für Arbeitspreis bzw. für die Preisformel?

Die bisherige Preisformel erfüllte Vorgaben aus der AVBFernwärmeV nicht mehr. Aus diesem Grund wurde eine neue Preisformel erarbeitet, die ab dem 01.01.2023 rückwirkend gelten wird. In dieser Formel sind jeweils für einen Energieträger der entsprechende Anteil an der Wärmeerzeugung, der Heizwertfaktor (1,108), der Wirkungsgrad der Wärmeerzeugungsanlagen (89%), die Netzverluste (27%) und die Bezugskosten der Hansewerk Natur berücksichtigt.

Da gemäß AVBFernwärmeV auch die Verhältnisse am Wärmemarkt zu berücksichtigen sind, gehen die Gesamtkosten der Energieträger nur zu 80% in die Ermittlung des Arbeitspreises ein. Der Wärmemarkt wird mit einem Anteil von 20% berücksichtigt.

  Erdgas Biowärme Biogas Bioerdgas Marktpreis
Brennwert / Heizwert 1,108 1,0 1,0 1,108 1,108
Nutzungsgrad 0,89 1,0 1,0 0,89 0,89
Netzverluste 0,73 0,73 0,73 0,73 0,73
Anteil an Bezugskosten 1,0 1,0 0,4 1,0 1,0
           
Faktor 1,71 1,37 0,55 1,71 1,71
           
Arbeitpreisanteil 0,51 0,14 0,17 0,18  
  • Erdgas: 1,108 / 0,89 / 0,73 x 1,0 = 1,71
  • Biowärme: 1,0 / 1,0 / 0,73 x 1,0 = 1,37
  • Biogas: 1,0 / 1,0 / 0,73 x 0,4 = 0,55
  • Bioerdgas: 1,108 / 0,89 / 0,73 x 1,0 = 1,71

(Das „/“ steht hier für „geteilt durch“)

Die Umrechnung Brennwert in Heizwert sowie der Nutzungsgrad der Wärmeerzeugungs-anlagen ist nur beim Erdgas und Bioerdgas relevant, bei der Biowärme und dem Biogas entfällt diese aufgrund der technischen Gegebenheiten.

Die Netzverluste sind jeweils in der öffentlichen Bekanntmachung der Preisformel angegeben.

Beim Biogas wird nur ein Anteil der Kostenentwicklung bei den Bezugspreisen an Hansewerk Natur berechnet und kann dementsprechend auch nur anteilig an die Wärmeabnehmer berechnet werden.

Um die Zusammensetzung des aktuellen Arbeitspreises zu berechnen, ist in der Basiswert des Bezugspreises des Energieträgers (tiefergestellte 0) in der Preisformel jeweils auf null zu setzen. Für die einzelnen Energieträger ergeben sich folgende Werte:

  • Erdgas: 0,51 x 1,71 x 179,62 €/MWh = 156,65 €/MWh
  • Biowärme: 0,14 x 1,37 x 31,15 €/MWh = 5,97 €/MWh
  • Biogas: 0,17 x 0,55 x 159,22 €/MWh = 14,89 €/MWh
  • Bioerdgas: 0,18 x 1,71 x 77,74 €/MWh = 23,93 €/MWh

Zusammen ergeben sich 201,44 €/MWh, die aber nur zu 80% (=161,15 €/MWh) in den Arbeitspreis einfließen.

Der Marktanteil (20%) berechnet sich analog der Energieträger, hier wird der jahresbezogene VERIVOX-Haushaltsgaspreis zugrunde gelegt:

  • Marktanteil: 0,2 x 1,71 x 126,21 €/MWh = 43,16 €/MWh

Zusammen ergibt dieses einen Wert von 204,31 €/MWh, der sich als Bezugskostenanteil gemäß Preisformel darstellt. Die Differenz beträgt 21,32 €/MWh. Dieser Betrag ist ein von der Hansewerk Natur je MWh festgelegter Wert, der den Gewinnanteil aber auch weitere Kosten (Regelenergie, Schmierstoffe) enthält. In der Summe ergibt sich dann der aktuell errechnete Arbeitspreis von 225,63 €/MWh.

Die Bezugskostenbestandteile (€/MWh) sind in den Bezugsverträgen, die die Hansewerk mit ihren Lieferanten abgeschlossen hat, jeweils festgelegt. Eine Einsicht in die Bezugsverträge erfolgte u. a. durch den Bürgermeister, der die richtige Übernahme der Preisanteile bestätigte.

Fazit

Die Einführung der neuen Preisanpassungsformel hat im Vergleich zur bislang geltenden Formel – ohne die gesetzlich vorgegebene Wärmepreisbremse – eine Minderung der durchschnittlichen Fernwärmepreise allein schon von über 15% mit sich gebracht.

Unser Ziel als CDU-Fraktion ist es aber, hier weitere Maßnahmen zu fordern und zu begleiten, um wieder zu günstigeren Energiekosten zu kommen.

Was bei allen positiven Entwicklungen zu beachten ist: Hauptenergieträger der Fernwärme ist derzeit weiterhin das Erdgas. Es ist auch bekannt, dass es bedingt durch die Umstellung des Bezuges von russischen Erdgas auf Flüssigerdgas zu einem Preisanstieg für diesen Energieträger kam. Hier wird in den kommenden Jahren auch vermutlich keine durchgreifende Reduzierung erfolgen.

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der CDU-Fraktion wichtiger denn je, sich auf andere Energieträger zu fokussieren. Hier hat die Hansewerk Natur auch bereits einen ersten Schritt hin zu einer Unabhängigkeit vom Erdgas unternommen. Mit dem Bau eines Holzvergasungskraftwerkes in Wahlstedt soll aus Restholz das notwendige Gas erzeugt und für die Fernwärmeerzeugung genutzt werden. Auch wenn derzeit noch keine Aussagen zur Kostenhöhe der Fernwärme aus der Erzeugung mit Holzgas getroffen werden können, so wird sich hier aber eine sichere, stabile und vom Erdgasmarkt unabhängigere Preiskalkulation etablieren können. Auch ist zu betonen, dass dem Schutz der Umwelt hier in bedeutsamen Maße entsprochen wird, da aus vorhandener Biomasse Energie erzeugt wird.

Aber auch die Abnahmeseite ist zu betrachten. Fernwärmenetze kommen in der öffentlichen Diskussion über eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung immer mehr in den Vordergrund. Wahlstedt besitzt bereits ein umfangreiches Fernwärmenetz, was in seinen Randbereichen aber noch ausbaufähig ist. Hier wollen wir als CDU-Fraktion prüfen lassen, auf welche Weise weitere Abnahmemöglichkeiten geschaffen und akzeptiert werden können. Eine große Zahl von Abnehmern kann somit auch zu geringeren Grundkosten führen.

Wo wir Leben muss Zukunft sein

Unser Ziel als CDU-Fraktion ist eine sichere, umweltfreundliche und preislich angemessene Energieversorgung. Fernwärme soll dabei nicht mehr als andere vergleichbare Energieträger kosten. Um dieses Ziel zu erreichen haben wir uns bereits in der Vergangenheit für die Fernwärmeabnehmer eingesetzt und werden dieses auch in der Zukunft so weiterführen.